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DFV fordert Familienkomponente bei den neuen Rundfunkgebühren

In einem Schreiben an den baden-württembergischen Ministerpräsident Stefan Mappus fordert der Deutsche Familienverband Baden-Württemberg eine Familienkomponente für Familienhaushalte, die keinen Fernseher nutzen oder bewusst nicht betreiben wollen.
Diese sollen mit einem Antrag nur eine ermäßigte Radioabgabe in der jetzigen Höhe der Radiogebühren von 5,76 Euro im Monat bezahlen müssen.
Die gleiche Regelung sollte auch für Kleinbetriebe sowie Geschäftsstellen von Vereinen gelten, fordert der Landesvorsitzende Uto R. Bonde, denn hier ist notwendigerweise einen PC mit Internetanschluss im Einsatz. Je nach Mitarbeiterzahl würden diese künftig ebenfalls höher belastet. Die beabsichtigt neue Abgabe würde die Vereine / Verbände über das Jahr gesehen zu durchaus spürbaren finanziellen Belastung führten.
Für auswärtig untergebrachte Kinder in Studium und Ausbildung, ohne Bezug von Bafög, die bei einem relativ niedrigen Einkommen bereits zur vollen Gebühr herangezogen werden, sollte unbedingt eine ermäßigte Haushaltsgebühr bei der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgesehen werden, wie sie für Zweitwohnungen und Ferienwohnungen geplant ist.
Der DFV ist der Auffassung, dass eine Berücksichtigung der genannten Interessen von Familien Eingang in die Ausgestaltung des neuen Rundfunkgebührensystems finden muss, so muss eine Gleichstellung analog mit Besitzern von Zweit- und Ferienwohnungen entsprechen.

Deutscher Familienverband zum OECD-Bericht

Mehr Qualifizierung von Fachkräften in Deutschland gefordert

Der zunehmende Mangel an Fachkräften in Deutschland wird nicht nur von den Betrieben beklagt, auch der neue OECD-Bericht bestätigt diese Entwicklung. „Der Deutsche Familienverband fordert eine schlüssige Strategie gegen den Fachkräftemangel“ so der Vizepräsident des Verbandes Uto R. Bonde.

Die Notwendigkeit nach mehr Förderung von Ausbildung – auch für Menschen mit Einschränkungen - und die weitergehende Qualifizierung von Fachkräften wird immer deutlicher, auch im OECD-Bericht. Seit zehn Jahren ist in Deutschland beispielsweise die Zahl der Erwerbsfähigen mit Hochschulabschluss jährlich nur um 0,9 Prozent gewachsen – im OECD-Mittel stieg der Anteil im gleichen Zeitraum um 4,6 Prozent. „Wichtige Potenziale werden nicht mobilisiert“ beklagt Bonde: So landen 40 Prozent der Schulabgänger in endlosen Warteschleifen und in Praktikantenstellen, statt sich im Arbeitsmarkt zu qualifizieren. 

Dringend erforderlich ist eine bessere frühkindliche und schulische Bildung für alle Kinder, um einen erfolgreichen Schulabschluss zu erreichen. Darauf aufbauend muss ein duales Berufsausbildungssystem gefördert werden, das allen Jugendlichen qualifizierte Ausbildungs- und anschließend Arbeitsplätze zur Verfügung stellt. Eine weitere Stufe muss für beruflich Qualifizierte die Chance des Übergangs in die Hochschule eröffnen. Gleiches gilt für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen.

Laut OECD-Bericht sind die Ausgaben für Bildung zwischen 2000 und 2007 in Deutschland gesunken und der Abstand zu führenden Ländern wie den USA oder Dänemark hat sich vergrößert. Nach internationaler Messung lag Deutschland 2007 mit seinen Bildungsausgaben bei 4,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BiP).

DFV gegen "Brüderl(ich)es Begrüßungsgeld"

Ausbildung Jugendlicher hilft gegen Fachkräftemangel

(Freiburg) Es fehlt an Fachkräfte, so lautet die Alarmmeldung dieser Tage. Eine seit Jahrzehnten geübte Klage der Wirtschaft. Eine konsequente Ausbildung von allen Jugendlichen ist eine ebenso alte Forderung, die zur Lösung führen könnte. Bis 2014 fehlen mindestens 200.000 Fachkräfte, so das Institut der deutschen Wirtschaft (IDW). Als Lösung wird wieder einmal „klassische“ Zuwanderungsregelungen ins Gespräch gebracht- bei Führungskräften sogar ein „brüderl(ich)es Begrüßungsgeld“.
Eine konsequente Förderung der jugendlichen Potentiale und ihrer Talente durch ein qualifizierendes Berufsbildungswesen muss endlich oberste Priorität bekommen“, erklärt Uto R. Bonde vom Deutschen Familienverband Baden-Württemberg.
Die Politik von Bund und Land muss hier dringend reagieren- „aber nicht mit hektischen Meldungen, die gut ins Sommerloch passen“, fordert der DFV Baden-Württemberg.


Die große Zahl von Jugendlichen mit bildungs- und sozialen Handicaps und ohne schulische und berufliche Qualifikation sind ein durchaus bildungsfähiges Potential. 
Das vorrangige Ziel von Wirtschaft und Politik muss mehr auf diese Gruppe gerichtet werden um diese für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Es gibt eine gesellschaftliche Verantwortung gegenüber den benachteiligten jungen Menschen. 
Sie müssen in die Lage versetzt werden mit einer guten Bildung aktiv am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben zu können.

Mit besonderen Förder- und Ausbildungsangeboten mit individualisierten, auf die persönlichen Talente zugeschnittenen Bildungsangeboten können diese Jugendliche zu einem qualifizierten Berufsabschluss geführt werden.
Die Ausbildungsgänge müssen ständig auf sich verändernde Anforderungen des Arbeitsmarktes schnell und flexibel angepasst werden- dies sind ein elementarer Bestandteil des beruflichen Bildungssystems und eine ständige Herausforderung an Politik und Wirtschaft.

Deutscher Familienverband (DFV) fordert: Hartz IV Chipkarte löst nicht die Finanzungerechtigkeit für Familien

(Freiburg) Der DFV fordert die Ermittlung und Deckung des Bildungs- und Entwicklungsbedarfsaller Kinder vom Streitthema Hartz IV abzukoppeln. Die derzeitige Diskussion um die Chipkarte zur Zahlung von Bildungs- und Freizeitangeboten für Kinder übersieht das grundsätzliche Problem der Familien: die Eltern haben das Recht und die Pflicht über das Wohl der Kinder Sorge zu tragen. Eltern ist von dem selbst Erwirtschafteten das zu belassen, was sie für sich und ihre Kinder benötigen; bei Bedürftigkeit ist das realistisch ermittelte Existenzminimum als Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung zu stellen, fordert Uto R. Bonde, DFV- Landesvorsitzender. 

Die umfassende familienpolitische Bedeutung des Bundesverfassungsgerichtsurteils verlangt eine politische Entscheidungen letztlich für alle Familien, was Familienministerin Schröder nach Urteilsverkündung festgestellt hat, Den Eltern ist von dem selbst Erwirtschafteten das zu belassen, was sie für sich und ihre Kinder benötigen und das realistisch ermittelte Existenzminimum als Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung zu stellen, so der DFV Baden-Württemberg.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2010 festgestellt, dass die Hartz IV-Sätze für Kinder nicht ausreichen, um ihnen einen gerechten Zugang zu Bildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Ministerin Ursula von der Leyen regt an, die Regelsätze nicht zu erhöhen, stattdessen seien Sachleistungen über eine Chip-Karte abzurechnen. 
Die staatliche Gemeinschaft muss aber Familien darin unterstützen, dass sich ihre finanziellen Rahmenbedingungen verbessern und gerecht entwickeln. Die Chipkarte soll ermöglichen, was Kinder für ihre Bildung, Entwicklung und Persönlichkeitsentfaltung wirklich brauchen. 
Während Chipkarten- und Lesegerätehersteller, gewerbliche Nachhilfeinstitute und Lieferanten für Schulverpflegung bereits in den Startlöchern stehen und für den Einsatz der Karte an ein „Franchise System“ gedacht wird, können sich betroffene Familien nur noch wundern. Der Anlass für diese Diskussion nach kindgerechten Kostensätzen kommt immer mehr ins Hintertreffen. kritisiert der DFV. 

Mittlerweile werden sogar Stimmen laut, man möge auch andere familienpolitische Leistungen, wie etwa das Kindergeld auf die Chipkarte aufladen, um – so die schein-heilige Begründung - sicher zu stellen, dass das Geld auch tatsächlich bei den Kindern ankommt. 

Die gezielte Förderung von Kindern ist nicht Aufgabe eines Familienlotsen im Job-Center, sondern das Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Bei Bedarf müssen Eltern gemäß dem Subsidiaritätsprinzip vom Jugendamt unterstützt werden. Die Jugendhilfe muss personell auch in der Lage sein, diese Aufgabe zu erfüllen.
Eine Vermengung von verfassungsrechtlich gebotenen Leistungen und freiwilligen kommunalen Angebote sind unverantwortlich.

Klagen gegen Kinderlärm

Kinder sind „Musik der Zukunft“

Immer wieder stehen Kinder, die sich Kindergärten und Tageseinrichtungen aufhalten im Widerspruch zum vermeintlichen Anspruch von Nachbarschaften auf ungestörte Ruhe.
Technischer Lärm wird dabei gerne in Vergleich gezogen, um den Kindern zu verbieten, sich kindgemäß zu verhalten – was mitunter mit „Lärm“ verbunden ist.
„Lärm“ ist sicherlich etwas störendes- aber sind Kinder noch immer ein „Störpotential“, fragen sich engagierte Familien oder sind unsere Kinder nicht doch die „Musik der Zukunft“?
„Der Deutsche Familienverband (DFV) plädiert für ein sinnvolles Miteinander und wenn sich Erwachsene mit Kindern beschäftigen, werden diese sich auf ihre Nachbarschaft einlassen- auch ohne störenden „Lärm“ und wie gesagt: miteinander!!“, so Uto R. Bonde (DFV-Baden- Württemberg)

Klagen gegen Kinderlärm sollen nach Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen künftig verhindert werden. In einem Antrag im September (17/2925) verlangen die Abgeordneten, die Bundesregierung solle die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Kinderbetreuungsstätten in reinen Wohngebieten verbessern und zur Rechtssicherung solcher Einrichtungen die derzeit geltenden Regelungen des Lärmschutzes weiterentwickeln. Die Bundesregierung solle prüfen, wie eine Änderung der Baunutzungsverordnung auf geltende Bebauungspläne ausgeweitet werden kann, um die Existenz bestehender Einrichtungen zu schützen.

Weiter fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, den Nutzen präventiver Maßnahmen, die schon im Vorfeld Klagen gegen Kinderlärm verhindern könnten, zu überprüfen. Die von Kinderspielplätzen oder Kindergärten ausgehenden natürlichen Geräusche sollen von der Gesellschaft toleriert und nicht als schädliche, wesentliche Beeinträchtigung für benachbarte Grundstücke dargestellt werden. Im Rahmen der städtebaulichen Planung müsste die vernetzte Planung von Spielflächen und Einrichtungen für Kinder stärker berücksichtigt werden. Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass auch der Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 die Verabredung beinhalte, dass Kinderlärm keinen Grund zur gerichtlichen Auseinandersetzung sein dürfe.

Auch die Fraktion der SPD hat einen Antrag (17/881) mit gleicher Zielsetzung gestellt, und auch die Bundesländer befürworteten eine Änderung der Baunutzungsverordnung. Rechtssicherheit sei notwendig, um den von der Bundesregierung mit dem Kinderförderungsgesetz bis 2013 beschlossenen Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren nicht zu beeinträchtigen.

Integration heißt: Ausbilden und teilhaben statt ausgrenzen!

Wer Menschen in seinem Land aufnimmt und sie integrieren will, muss ihnen Chancen der Teilhabe gewähren um ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, nimmt der DFV Baden-Württemberg Stellung zur kontrovers geführte Diskussion über die Zuwanderung als Maßnahme gegen den drohenden Fachkräftemangel und um die Integration von Menschen mit ausländischer Herkunft.

Die Zahl der Abbrüche von Integrationsmaßnahmen ist trotz heftiger Polemik nicht feststellbar; so antwortet die Bundesregierung auf eine Bundestagsanfrage der Grünen: "Kursabbrüche sind nur schwer zu ermitteln und können daher nicht belastbar übermittelt werden. Abbrecherquoten werden statistisch nicht erfasst. Zur Frage, welche Sanktionen verhängt werden, liegen dem BAMF keine Erkenntnisse vor." (Bundestagsdrucksache 16/9222).
Es soll sich um eine Abbrecherquote von 10 bis 15 Prozent Integrationsverweigerer handeln.
Darüber hinaus wird über Geldmangel bei der Durchführung von Integrationskursen geklagt, ebenso dass Interessenten monatelang auf Wartelisten stehen müssen; geplante Haushaltskürzungen für die Migrations-Erstberatung verschärfen eher noch das Problem und hindern den Integrationswillen.

Eine wichtige Rolle spielen bei Jugendliche die Bildungsangebote, die auf eine berufliche Ausbildung vorbereiten. Viele müssen vor der Aufnahme einer Ausbildung zunächst strukturierten an einen Alltag ihrer neuen Umgebung herangeführt werden. 
Eine aktuelle Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass es etwa der Hälfte aller Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss in Maßnahmen des Übergangssystems gelingt, ihren Abschluss nachzuholen. 
Es ist dringend geboten, dass es solche Angebote insbesondere für junge Menschen gibt. Wenn Jugendliche qualifiziert werden, haben sie auch Chancen auf dem Arbeitsmarkt und damit für ein berufliches und gesellschaftlich unauffälliges Leben.
Nur auf diesem Wege können diese Menschen mit dazu beitragen, den Fachkräftemangel abzumildern und haben gleichzeitig bessere Chancen, am beruflichen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilzuhaben.

Deutscher Familienverband (DFV) Baden-Württemberg zur neuen Rundfunkgebühr

statt bisheriger Gebührenbefreiung - Zuschlag zu Transferleistungen

Einkommensschwache Haushalte sollten statt der bisherigen Gebührenbefreiung einen Zuschlag zu Transferleistungen erhalten, schlägt der Deutsche Familienverband (DFV) als eine denkbar kostengünstige Überlegung bei der Umgestaltung der GEZ-Gebühren auf eine Haushaltsgebühr vor. 
Es muss sichergestellt sein, dass bei der Umstellung auf das neue Rundfunkgebührensystem keine zusätzlichen Belastungen für Familien entstehen. Der Deutsche Familienverband plädiert außerdem dafür, Haushalten, die keinen Fernseher nutzen wollen, weiterhin auf Antrag eine ermäßigte Radioabgabe und damit Wahlfreiheit bei der Mediennutzung zu gewähren, so Uto R. Bonde, Landesvorsitzender des DFV Baden-Württemberg


Ansonsten unterstützt der DFV die vom früheren Bundes ver fassungsrichter Paul Kirchhof vorgeschlagene Neuregelung.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dient der Grundversorgung mit verlässlichen Informationen und ist ein wichtiges Element der Teilnahme am kulturellen Leben der Gesellschaft. „Dies ist nur der Fall, wenn das soziokulturelle Existenzminimum diese Tat sache auch klar widerspiegelt. Das muss dann allerdings auch bei allen Regelungen nach vollzogen werden, die die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen sollen, natürlich auch bei der Freistellung des Existenzminimums im Einkommensteuerrecht“, so der Deutsche Familienverband Baden- Württemberg in einem Schreiben an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (MdL).

„Eine Rundfunkgebühr, die für den gesamten Haushalt gilt, entspricht der Familienrealität; endlich ist Schluss mit der widersinnigen Situation, dass volljährige Kinder in Ausbildung häufig die volle GEZ-Gebühr zahlen müssen, auch wenn sie im Haushalt ihrer Eltern leben“, so Bonde.

Kur nur bei richtig ausgefülltem Antrag

(Freiburg). Mütter und Väter müssen zunehmend mit der Ablehnung ihres Kurantrages rechnen; diese negative Erfahrungen bestätigt das Familienhilfswerk des Deutschen Familienverbandes (FHW) Baden-Württemberg. Auch die neueste Statistik des Müttergenesungswerkes zeigt für die erste Jahreshälfte 2010 eine erneute Zunahme der Ablehnungsquote bei Anträgen auf Mütter- und Mutter-Kind-Kuren. Im ersten Halbjahr 2010 wurden hier 32% der Anträge bei Krankenkassen abgelehnt, im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres eine Zunahme von 3%.

Aus diesem Anlass weist das Familienhilfswerk des DFV darauf hin, dass es auf ehrenamtlicher Basis den antragstellenden Familien mit seiner Erfahrung behilflich sein kann, um eine Ablehnung zu vermeiden – es immer wichtig,, den Antrag auf eine Kurmaßnahme richtig zu stellen. Im Falle einer Ablehnung ist immer ein Widerspruch notwendig und führt sehr häufig mit Hilfe des Familienhilfswerkes doch noch zu einer Kurmaßnahme. Die neuesten Zahlen zeigen, dass mehr als die Hälfte der Widersprüche (56%) erfolgreich sind. Im letzten Jahr wurden 48% erfolgreiche Widersprüche verzeichnet. Das FHW unterstützt nicht nur kostenlos bei der Beantragung der Gesundheitsmaßnahme, sondern auch bei der Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechtes für die Klinikauswahl.

Zur Beantragung einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme nach §§ 24 und 41 SGB V gehört auf jeden Fall ein ausführlich ausgefülltes Attest der Ärztin/des Arztes. Neben dem ärztlichen Attest wollen Krankenkassen oft den so genannten Selbstauskunftsbogen. Hier ist Vorsicht geboten.
Der Selbstauskunftsbogen ist nicht Bestandteil des Antragsverfahrens. Im Selbstauskunftsbogen werden sensible Daten über Gesundheits- und Lebenssituation der Mütter abgefragt. Das Ausfüllen dieses Bogens ist freiwillig. Wenn die Frau zur Weiterleitung an die Krankenkasse bereit ist, sollte sie diesen Bogen nur im verschlossenen Umschlag für die Begutachtung durch einen Arzt/Ärztin des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse dem Antrag beifügen und diese Bestimmung vermerken. Der Bundesdatenschutz hat den Krankenkassen enge Grenzen bei der Erhebung solcher Daten gesetzt.


DFV zum Tag des Ehrenamtes

Beteiligung der Familien / Bürger ist gefragt:
Sind Sie auch eine Familie und wollen mitreden?


PARTIZIPATION - Sie werden sich fragen, was soll dies? Ja, hier geht es um die Beteiligung der Bürger, um Mitsprache in wichtigen Bereichen auch von Familien;
Familie ist eine der wichtigsten Gruppe oder die tragende Säule unserer Gesellschaft.

Schon in der Schule wird gelehrt: die Macht geht vom Volke aus! Das Volk wählt seine Vertreter- und diese entscheiden! Und entscheiden sie im Sinne des Volkes? 

Just diese spannende Frage bewegt die Bürgerschaft und damit für alle Familien landauf und landab im stürmischen Herbst 2010. 
Es tobt ein regelrechter Meinungsstreit darüber, in welcher Intensität sich die Bürger zu einzelnen, komplexen Themen öffentlich und überhörbar zu Wort melden und die Meinungsbildung gestalten können oder dürfen. Während einerseits die Gefahr um repräsentative Demokratie beschworen wird, wenn sich gegen politische Entscheidungen Protest erhebt, ist andererseits gerade die öffentliche Kundgebung des bürgerlichen Willens eine der entscheidenden Möglichkeiten, eine engagierte Beteiligung zu zeigen und dafür zu demonstrieren.

Zum Tag der ehrenamtlich engagierten Bürger/Bürgerin, dem internationalen Volunteers-Day, im Dezember darf man/frau getrost nachfragen, was dieses viel gelobte Engagement für die Allgemeinheit denn gemeinhin wert ist und was es in unserem Gemeinwesen zählt?

Der Freiwilligensurvey ist die größte aktuelle Untersuchung zur Zivilgesellschaft und zum freiwilligen Engagement in Deutschland; er stellte fest, „dass „ältere Menschen in den vergangenen Jahren ehrenamtlich immer aktiver geworden sind. Von den 60- bis 69-Jährigen waren 2009 bei 37 Prozent freiwillig engagiert, bei den über 70-Jährigen hat sich dieser Anteil sogar um 5 Prozentpunkte auf 25 Prozent erhöht. Auffallend ist, dass ältere Menschen zunehmend für die Gesellschaft wichtige Aufgaben in den Bereichen Soziales, Pflege und Betreuung übernehmen“.

„Betrachtet man das geschlechtsspezifische Engagement, so wird deutlich, dass immer noch mehr Männer freiwillig aktiv sind als Frauen (2009: 40 bzw. 32 Prozent). Dies betrifft insbesondere die jüngeren Jahrgänge. Der Grund ist in vielen Fällen, dass Frauen gerade in dieser Lebensphase Ausbildung oder Beruf und Familiengründung miteinander vereinbaren müssen und keine Zeit für weitere Aktivitäten bleibt.“

Gerade beim Großprojekt „Stuttgart 21“, hier in Baden-Württemberg oder bundesweit bei der „Atommülllagerung“ zeigt sich, dass sich große Teile der Bürger als ein wichtiger Teil bei der Entscheidungsfindung vor der Beschlussfassung sich nicht ausreichend eingebunden fühlt.
Eine unübersehbar große und tiefe Besorgnis herrscht in der Bürgerschaft, dass die Mehrheitspolitik(er) im Lande unüberschaubare und möglicherweise unveränderbare Fakten schaffen, die auf dem Rücken der Menschen noch Generationen nachwirken und diese verantwortlich (d.h. finanziell belastend) dazu heranziehen.

Auch in den z.T. sehr komplexen Entscheidungsprozessen der Parlamente von Kommune bis hin zum Bundestag sind oder werden nicht hinreichend transparent und durchschaubar nachvollziehbar empfunden.
Diese gefühlte Nicht-Durchschaubarkeit ist der aktuelle Grund zur berechtigten Kritik; insbesondere dann, wenn diese Entscheidungen mit „allen Machtmitteln“ von den Betreibern durchgesetzt werden sollen. 

Die Abwägung über die Frage, wem ein Projekt Nutzen verspricht, wird nicht alleine den politischen Gremien „vertrauungsvoll“ übertragen oder zugetraut, sondern es wird eine direktere Form der Beteiligung eingefordert – also ein höheres Maß an Akzeptanz bzw. Beteiligung für den Souverän- also dem Volk.

Die Wahlentscheidung der Wähler und Wählerinnen für Parlamentarier ist eine ständige Forderung nach einem höheren Maß an Beteiligung für die Bürgerschaft, der letztendlich die Folgelasten zugemutet werden.
Hier ist u.a. auch an die Einbeziehung der Nachwuchsgeneration zu denken- hier schlägt auch der DFV ein „Wahlrecht von Geburt an“ (über dessen organisatorischem Modus selbst noch diskutiert werden mag).


Die guten kommunalen Erfahrungen in Freiburg mit dem Beteiligungsprozess der Bürger an der städtischen Zukunftsgestaltung zeigt auf, dass die Bürgervereine und die Bürgerschaft sehr wohl in der Lage sind, verantwortlich beteiligt zu werden um Gemeinschaftsprojekte voranzubringen. 
Die Partizipation auch der Familien ist keine Konkurrenz zur parlamentarischen Entscheidung, sondern der natürliche Nährboden für eine gelebte Demokratie.

Ein überzeugend aktives Mittun (Mitglied) im DFV erscheint als eine der aussichtsreichen Möglichkeiten sich für die Ziele der gerechten Familienpolitik einzusetzen!

In Anlehnung an die berühmte Mahnung von Bürgermeister Ernst Reuter (Berlin 1949) sei gesagt: „Bürger, seht auf diese Politik und beteiligt Euch rechtzeitig mit der Gestaltung unserer Zukunft ... und der unserer Kinder!“.