Presseerklärungen 2010
BVG fordert ein familiengerechtes Existenzminimum
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Bedeutung einer neuen Bemessung des menschenwürdigen Existenzminimums weit über Regelsätze hinaus fixiert.
Der Deutsche Familienverband sieht Konsequenzen für den Kinderfreibetrag und das Kindergeld, weil diese auf Grundlage des Regelsatzes festgelegt wurden. Feststeht, dass jedes Kind als Grundrechtsträger einen individuellen Bedarf zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins hat, der nicht nach Kassenlage heruntergerechnet werden darf. Mit diesem Grundsatzurteil verpflichtet das höchste Gericht den Bundesgesetzgeber nicht nur bei Hartz IV zum Handeln auf, sondern stellt die ganze Familienbesteuerung auf den Prüfstand.
Wenn die Höhe des soziokulturellen Existenzminimums nicht stimmt, erhalten nicht nur bedürftige Familien zuwenig Geld, sondern auch allen anderen Familien nimmt der Staat per Steuer zuviel Geld weg. Die Verfassungsrichter haben klargestellt, dass die bisherige Festlegung des Existenzminimums von Kindern gleich doppelt falsch sei:
- Weil sie nur auf einer politisch gegriffenen Ableitung des Erwachsenenregelsatzes in Hartz IV basierten und
- weil der Regelsatz in Gänze verfassungswidrig festgelegt sei – inklusive der Kürzung von ganzen Ausgabenpositionen „ins Blaue hinein“.
Völlig unberücksichtigt blieben bisher neben den Ausgaben für wachstumsbedingt höheren Bekleidungsbedarf auch Ausgaben für die kulturelle Teilhabe und bei der Bildung, die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte oder Taschenrechner – ein Armutszeugnis für eine Bildungsrepublik.
„Wir erwarten jetzt von der Bundesregierung, dass die Flickschusterei beim Existenzminimum von Kindern beendet und im Steuer- und Sozialrecht endlich realitätsgerechte, transparente, nachvollziehbare und familiengerechte Regelungen für alle Familien schaffen werden“, fordert der DFV.

